In der Schweiz gaben im Jahr 2004 in einer Umfrage des BAFU 5% der Befragten an, elektrosensibel zu sein (Umfrage mit 30000 Personen)
Im Jahr 2020 bei der Umfrage «Schweizer Umweltpanel zu 5G» der ETH Zürich (Umfrage mit 7340 Personen) gaben 10,6% der Befragten an, elektrosensibel zu sein, weitere 30,9% waren sich nicht sicher.
Bei solche Zahlen müssen die Behörden handeln, den schliesslich steht im Schweizer Umweltschutzgesetz dazu:
- Artikel 1.2: Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.
- Artikel 11.3: Die Emissionsbegrenzungen werden verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden.
- Artikel 13.2: Er (Immissionsgrenzwert) berücksichtigt dabei auch die Wirkungen der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere.
Schädlichkeitsbeweis = Technologie-Nutzung bis zu lückenlosem Beweis der Schädlichkeit oder Vorsorgeprinzip = Vorsorgliche Begrenzung von Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten |